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Donnerstag, 28. Oktober 2010

Was man so erlebt mit Sozialbehörden...

Anonymisiertes Fallbeispiel: Bei einem 50-jährigen Mann, der Frührentner und Sozialhilfe-Empfänger (Aufstockung der Rente durch Hartz IV) ist , ist es aufgrund des Sozialberichts und einiger fachärztlicher Gutachten unbedingt notwendig, dass er Hilfen aus dem Programm „Persönliches Budget“ bekommt, weil er sonst seinen Haushalt aufgrund einer körperlichen und seelischen Behinderung nicht mehr so gut führen kann, um Verwahrlosung und Gesundheitsgefährdung zu vermeiden. Suchtgefahr besteht nicht. Er hat einen Behindertenausweis mit 60 % MdE.

Das Budget wird ihm nach der Erstellung eines Sozialberichts und einer sog. „Budgetkonferenz“ durch den Kostenträger, das ist eine Bezirksregierung in Deutschland, gewährt. Leider wird ihm dabei verschwiegen, dass die Mutter des Budgetnehmers auch dafür zur Kasse gebeten wird, "weil man eh eine Einkommensprüfung bei der geradlinigen Verwandtschaft durchführt". Die Einkommenslage der Mutter ist dem Budgetnehmer nicht bekannt. Dadurch entstehen folgende Probleme:

1. Die 83-jährige Mutter erhält eine gute Altersrente, wohnt aber aufgrund ihres Alters und der damit verbundenen körperlichen Gebrechlichkeit in einem Altersheim. Sie ist geistig rüstig.

2. Ihre älteste Tochter und Schwester des Budgetnehmers (57), beruflich auch als Sozialpädagogin im öffentlichen Dienst tätig, verwaltet ihr Einkommen und Vermögen.

3. Sie wird jetzt von dieser Bezirksregierung angeschrieben und darauf hingewiesen, dass sie als Vertreterin ihrer Mutter nach Erhebung deren Einkommenslage verpflichtet ist, sich an den Kosten für das „Persönliche Budget“ mit monatlich 31 Euro beteiligen.

4. Weil sie und der Budgetnehmer sich nicht gerade gut verstehen und und sich voneinander entfernt haben, ist sie zornig und fragt, ob denn diese Hilfe für ihren Bruder überhaupt denn notwendig wäre. Ihr davon eingeweihter Ehemann ruft daraufhin ihren Bruder an und weist ihn auch in einem sehr aggressiven Ton auf die mittlerweilen eingetrudelten Rechnungen hin.

5. Die 83-jährige Mutter hat von ihrem Sohn, dem 50-jährigen Budgetnehmer, telefonisch erfahren, dass er die Hilfen des PB in Anspruch nimmt, und ist insgesamt einverstanden damit. Sie kennt den Zustand ihres Sohnes – die Schwester und ihr Ehemann dagegen nicht. Dadurch wird die Kluft zwischen dem Budgetnehmer und seiner Verwandtschaft noch mehr vertieft.

Das ist schon irgendwie blöd gelaufen. Der Budgetnehmer befindet sich damit ganz schön in der Klemme. Oder nicht?